Virus
Keine Einschränkungen durch Corona - Mit entolia können alle Unterweisungen überall & jederzeit online durchgeführt werden.
WEITERE INFOS
-->
 

entolia Blog

Der Blog hält Sie zu allen Arbeitsschutzthemen immer auf dem Laufenden. Schauen Sie rein und profitieren Sie von unserem Expertenwissen.

© freepik.com/freepik

Arbeitsschutz
Zahnarztpraxis

Unterweisungspflicht in der Zahnarztpraxis

07 Dezember 2020   Lesezeit: 1 min   0 Kommentare

Um präventiv für ein gesundheits- und sicherheitsgerechtes Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während ihrer Tätigkeiten in der Zahnarztpraxis zu sorgen, besteht für den Praxisinhaber eine Vielzahl an einzuhaltenden Unterweisungspflichten.

Was passiert, wenn die Praxis ihrer Unterweisungspflicht nicht nachkommt?

Die Unterweisungen sind zwar zeitaufwendig, müssen jedoch auf jeden Fall ernst genommen werden. Denn das Unterlassen von Unterweisungen kann sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer rechtlichen Konsequenzen haben. 

Welche Unterweisungen sind notwendig?

In der folgenden Auflistung sind alle für die Zahnarztpraxen notwendigen Unterweisungen aufgeführt:

 

1. Hygiene und Sterilisation

Gesetzliche Grundlagen: RKI, DAHZ, TRBA 250, BGR 250

2. Umgang mit Gefahrstoffen und Biostoffen

Gesetzliche Grundlagen: § 14 GefStoffV, § 12BioSToffV

3. Allgemeine Unfallverhütung und Arbeitsschutz

Gesetzliche Grundlagen: DGUV V1, DGUV V2, § 12 ArbSchG

4. Jugendarbeitsschutzgesetz und Mutterschutz

Gesetzliche Grundlagen 329JArbSchG, MuSchArbV

5. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (G 42 = Infektionsgefährdung, G 24 = Haut, G37 = Bildschirmarbeit)

Gesetzliche Grundlagen: ArbMedVV Anhang Teil 2, ArbMedVV Anhang Teil 1, ArbMedVV Anhang Teil 4

6. Immunisierungsmöglichkeiten

Gesetzliche Grundlagen: ArbMedVV

7. Medizinprodukte

Gesetzliche Grundlagen: § 2 Abs. 4 MPBetreibV

8. Röntgen

Gesetzliche Grundlagen: § 36 Abs. 1 S. 1 und 2 RöV

9. Laserstrahlung

Gesetzliche Grundlagen: DGUV V11

10. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Gesetzliche Grundlagen: DGUV V3

11. Druckgeräte

Gesetzliche Grundlagen: BetriebsV

12. Erste Hilfe und Brandschutz

Gesetzliche Grundlagen: DGUV V1

13. Schweigepflicht und Datenschutz

Gesetzliche Grundlagen: § 4g Abs. 1 Nr. 2 BDSG, § 203 StGB, BDSG Behandlungsvertrag, DGS

 

Unterweisungsintervalle

  • Unterweisungen werden in folgenden Intervallen und aus folgenden Anlässen durchgeführt:
  • generell einmal jährlich
  • Jugendliche unter 18 Jahren zweimal jährlich
  • bei Neueinstellungen vor Arbeitsantritt
  • bei Einführung neuer Geräte, Materialien oder Technologien
  • bei Änderungen in den Arbeitsabläufen
  • bei Änderungen von Tätigkeitsbereichen der Mitarbeiter


Weiterführende Links

Weitere Infos zu den Unterweisungen für die Zahnarztpraxis

Kommentare 0

Bitte melden Sie sich an, um einen eigenen Kommentar zu verfassen:

Passwort vergessen?
Neu hier? Jetzt registrieren


Autor

Nicola V. Rheia
Beratung, Coaching und Seminare, Inhaberin Firma in-house-training



0 Kommentare

Relevante Unterweisungen

  • Pflichtunterweisungen Zahnarztpraxis
    € 4,20 mtl. pro Person *
  • Verwaltungsassistenz in der Zahnarztpraxis
    € 2,90 mtl. pro Person *
  • Hygiene in der Zahnarztpraxis
    € 1,90 mtl. pro Person *
  • Organisation in der Zahnarztpraxis
    € 1,10 mtl. pro Person *

Das könnte Sie auch interessieren

entolia Blog

© freepik.com/freepik

Arbeitsschutz
Zahnarztpraxis

Unterweisungspflicht in der Zahnarztpraxis

07 Dezember 2020   Lesezeit: 1 min   0 Kommentare

Um präventiv für ein gesundheits- und sicherheitsgerechtes Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während ihrer Tätigkeiten in der Zahnarztpraxis zu sorgen, besteht für den Praxisinhaber eine Vielzahl an einzuhaltenden Unterweisungspflichten.


Autor

Nicola V. Rheia
Beratung, Coaching und Seminare, Inhaberin Firma in-house-training



Was passiert, wenn die Praxis ihrer Unterweisungspflicht nicht nachkommt?

Die Unterweisungen sind zwar zeitaufwendig, müssen jedoch auf jeden Fall ernst genommen werden. Denn das Unterlassen von Unterweisungen kann sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer rechtlichen Konsequenzen haben. 

Welche Unterweisungen sind notwendig?

In der folgenden Auflistung sind alle für die Zahnarztpraxen notwendigen Unterweisungen aufgeführt:

 

1. Hygiene und Sterilisation

Gesetzliche Grundlagen: RKI, DAHZ, TRBA 250, BGR 250

2. Umgang mit Gefahrstoffen und Biostoffen

Gesetzliche Grundlagen: § 14 GefStoffV, § 12BioSToffV

3. Allgemeine Unfallverhütung und Arbeitsschutz

Gesetzliche Grundlagen: DGUV V1, DGUV V2, § 12 ArbSchG

4. Jugendarbeitsschutzgesetz und Mutterschutz

Gesetzliche Grundlagen 329JArbSchG, MuSchArbV

5. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (G 42 = Infektionsgefährdung, G 24 = Haut, G37 = Bildschirmarbeit)

Gesetzliche Grundlagen: ArbMedVV Anhang Teil 2, ArbMedVV Anhang Teil 1, ArbMedVV Anhang Teil 4

6. Immunisierungsmöglichkeiten

Gesetzliche Grundlagen: ArbMedVV

7. Medizinprodukte

Gesetzliche Grundlagen: § 2 Abs. 4 MPBetreibV

8. Röntgen

Gesetzliche Grundlagen: § 36 Abs. 1 S. 1 und 2 RöV

9. Laserstrahlung

Gesetzliche Grundlagen: DGUV V11

10. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Gesetzliche Grundlagen: DGUV V3

11. Druckgeräte

Gesetzliche Grundlagen: BetriebsV

12. Erste Hilfe und Brandschutz

Gesetzliche Grundlagen: DGUV V1

13. Schweigepflicht und Datenschutz

Gesetzliche Grundlagen: § 4g Abs. 1 Nr. 2 BDSG, § 203 StGB, BDSG Behandlungsvertrag, DGS

 

Unterweisungsintervalle

  • Unterweisungen werden in folgenden Intervallen und aus folgenden Anlässen durchgeführt:
  • generell einmal jährlich
  • Jugendliche unter 18 Jahren zweimal jährlich
  • bei Neueinstellungen vor Arbeitsantritt
  • bei Einführung neuer Geräte, Materialien oder Technologien
  • bei Änderungen in den Arbeitsabläufen
  • bei Änderungen von Tätigkeitsbereichen der Mitarbeiter


Weiterführende Links

Weitere Infos zu den Unterweisungen für die Zahnarztpraxis

Kommentare 0

Bitte melden Sie sich an, um einen eigenen Kommentar zu verfassen:

Passwort vergessen?
Neu hier? Jetzt registrieren

Relevante Unterweisungen

  • Pflichtunterweisungen Zahnarztpraxis
    € 4,20 mtl. pro Person *
  • Verwaltungsassistenz in der Zahnarztpraxis
    € 2,90 mtl. pro Person *
  • Hygiene in der Zahnarztpraxis
    € 1,90 mtl. pro Person *
  • Organisation in der Zahnarztpraxis
    € 1,10 mtl. pro Person *