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Welche Maßnahmen zählen zur Ersten Hilfe?
Die Definition von Erste-Hilfe-Maßnahmen umfasst die lebensrettenden Sofortmaßnahmen zur Gesunderhaltung von verunfallten Personen, die in medizinischen Notfällen auch von Laien durchgeführt werden können. Zu den medizinischen Notfällen zählen unter anderem Atem- oder Kreislaufstillstand, Erfrierungen, Krampfanfälle, Anaphylaktische Schockzustände, Stromschlag, Verbrennungen, Schlaganfall, Herzinfarkt, Brüche, Vergiftungen, Verätzungen oder offene Wunden etc. Zu den Erste-Hilfe-Maßnahmen gehört das Einhalten der Rettungskette, die Unfallstelle muss abgesichert und die verletzten Personen versorgt werden, bis professionelle Hilfe kommt. Oberstes Gebot ist, sich als Ersthelferin oder Ersthelfer nicht selbst in Gefahr zu bringen. Zur Erlernung der Ersten-Hilfe-Maßnahmen stehen Kurse von verschiedenen Anbietern zur Verfügung. In einem Ersten-Hilfe-Kurs kann man sich zum Ersthelfer ausbilden lassen.
Was müssen Betriebe, Unternehmen und Praxen bei der Durchführung von Unterweisungen zur Ersten Hilfe beachten?
Erste-Hilfe-Maßnahmen zu leisten rettet Leben. Dabei zählt für die Rettung von verunfallten Personen jede Minute. Neben den Erste-Hilfe-Kursen der Ersthelferinnen und Ersthelfer müssen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmäßig durch die Verantwortlichen mit Unterweisungen im Betrieb geschult und darauf sensibilisiert werden, Notfälle zu erkennen und die richtigen Sofortmaßnahmen einzuleiten. Betriebe und Praxen sind vom Gesetzgeber verpflichtet, für Ihre Beschäftigten jährlich (bei Jugendlichen halbjährlich) Unterweisungen zur Ersten Hilfe durchzuführen. Die gesetzlichen Grundlagen ergeben sich unter anderem aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den DGUV Vorschriften im Rahmen der Arbeitssicherheit. Gerade bei den Maßnahmen zur Ersten Hilfe sind regelmäßige Wiederholungen wichtig, damit bei einem Arbeitsunfall die rettenden Schritte eingeleitet werden. Die Informationen müssen erlernt, geübt und wiederholt werden.
Welche Inhalte müssen Mitarbeiterunterweisungen zur Ersten Hilfe berücksichtigen?
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Unternehmens oder einer Praxis müssen wissen, was in einem Notfall zu tun ist, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Dazu müssen die Notfälle zunächst erkannt und richtig eingeschätzt und danach die richtigen Maßnahmen abgeleitet werden. In der Unterweisung zur Ersten Hilfe werden folgende Begriffe und Maßnahmen erläutert: Gefährdungsbeurteilung, Alarmplan, Rettungskette, Notruf, Sofortmaßnahmen, Ersthelfer, Erste-Hilfe-Maßnahmen und Erste-Hilfe-Material wie Notfallkoffer und Verbandbuch etc.
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