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Unterweisungen für Dentallabore

Mit entolia sind Sie auf der sicheren Seite

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Es gibt Begriffe, die wirken wie Reizworte auf manch einen Unternehmer: Unfallverhütungsvorschrift – Berufsgenossenschaft – Arbeitssicherheit. Man denkt sofort an Papierkram, Beitragszahlungen, Unterweisungen, kostenintensive Schutzmaßnahmen. Dabei sollte es nichts Wichtigeres für einen Unternehmer geben als die Gesunderhaltung seiner Mitarbeiter und die Verhütung von Arbeitsunfällen und Arbeitsausfällen. Mit entolia erledigen Sie Ihre Unterweisungspflicht im Dentallabor mit wenig Aufwand, können aber damit viel bewirken.

Warum sind Mitarbeiterunterweisungen im Labor wichtig?

Mitarbeiterunterweisungen sind neben Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen ein wichtiger Baustein im Arbeitsschutz. Bei Kontrollen oder noch wichtiger im Ernstfall wird der Arbeitgeber gefragt:„Ist der Mitarbeiter über die betreffende Tätigkeit unterwiesen worden?“Zu den gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Unterweisung steht im Arbeitsschutzgesetz § 12: Die Mitarbeiter sind „während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen“. Weiterhin legt das Gesetz fest, dass die Unterweisung

• bei der Einstellung,

• bei Veränderungen im Aufgabenbereich,

• bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen muss.

Der Hintergrund dafür ist, dass für einen Betriebsneuling die Gefahr, einen Unfall zu erleiden, sehr hoch ist, da er die Abläufe noch nicht kennt. Deshalb verlangt der Gesetzgeber die Unterweisung vor Arbeitsbeginn. Wird dies nicht so organisiert und es kommt zum Unfall, stellt sich das als Versäumnis in der Organisation des Arbeitsschutzes dar und wird nach einem Unfall zum großen Problem vor Gericht.

Laut Berufsgenossenschaftlicher Vorschrift 1 (DGUV Vorschrift 1) ist mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Vorgeschrieben ist auch, dass die Unterweisung dokumentiert werden muss. Sonderfall bei Jugendlichen, also über 15 und unter 18 Jahren: Diese müssen mindestens halbjährlich unterwiesen werden (§ 29 JArbSchG Unterweisung über Gefahren).

 

Was muss im Dentallabor unterwiesen werden?

Hygiene im Dentallabor

Abformungen, zahntechnische Werkstücke, Bissnahmen etc., die aus der Mundhöhle des Patienten kommen, sind als mikrobiell kontaminiert anzusehen. Das heißt, von ihnen geht eine potentielle Infektionsgefahr aus. Auch wenn Werkstücke bereits beim Zahnarzt gereinigt und desinfiziert werden sollten, ist es für die Mitarbeiter im Dentallabor sicherer, wenn die Werkstücke vorschriftsmäßig im Labor gereinigt und desinfiziert werden. Die Hygieneunterweisung für das Dentallabor enthält alle wichtigen Punkte, um die Arbeit im Labor sicher zu gestalten und Infektionen vorzubeugen. entolia bietet für das Dentallabor Unterweisungen zur Personalhygiene, Händehygiene, persönlichen Schutzausrüstung, Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen.

Arbeitsschutz im Dentallabor

Wie in jedem anderen Betrieb sind auch im Dentallabor die allgemeinen Arbeitsschutzthemen wie Arbeitsmedizinische Vorsorge, Brandschutz im Labor, Erste Hilfe, Jugendschutz und Mutterschutz relevant. Daneben sind insbesondere Unterweisungen zum richtigen Umgang mit Geräten und Materialien im Labor wichtig wie z.B. Druckbehälter mit Kompressor, Dampfstrahlgerät, Gussschleuder, Vorwärmeofen, Druckpolymerisator, Gipsstäube und -schlämme oder Kunststoff-, Keramik- und Metallstäube.

Besonderes Augenmerk bei den entolia Unterweisungen für das Dentallabor liegt auf den typischen Laborarbeitsabläufen wie Trimmen von Gipsmodellen, elektrolytisches Glänzen, Einbetten und Ausbetten von Gussmuffeln, Schmelzen und Gießen von Metallen, Reinigen von Metallgerüsten im Beizgerät, galvanisches Vergolden, Schweißen, Löten von Werkstücken oder Fräsen von Zirkon. Ebenso wichtig sind Unterweisungen zu Gesundheitsgefahren, die mit der Arbeit im Labor einhergehen. Dazu gehören der Lärm im Dentallabor genauso wie Hand-Arm-Vibrationen durch die Bedienung verschiedener Geräte, das Einatmen von Stäuben, Gefahren durch die Bedienung von Lasern oder das Arbeiten mit Säuren zum Ätzen und Beitzen.

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