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Unterweisungen zu Gefahrstoffen

Lernen Sie den Umgang mit Gefahrstoffen

Unterweisungen zu Gefahrstoffen

Lernen Sie den Umgang mit Gefahrstoffen

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Gefahrstoffe ist in folgenden
Unterweisungspaketen enthalten

Alle

Zahnarztpraxis

Arztpraxis

Unternehmen

Dentallabor

Kliniken

Pflege

Was ist im Umgang mit Gefahrstoffen bei der Arbeit zu beachten?

Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen im Unternehmen oder der Praxis müssen die geltenden Schutzmaßnahmen und Verordnungen zur Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und damit zum Schutz der Gesundheit akribisch eingehalten werden. Risiken müssen durch entsprechende Gefährdungsbeurteilungen erkannt und definiert werden, um Arbeitsunfälle zu vermeiden. Bei nicht korrektem Gebrauch und bei Nichteinhaltung der Betriebsanweisungen können Gefahrstoffe zu erheblichen Schäden für Mensch und Material führen. Im schlimmsten Fall drohen Verätzungen, Vergiftungen oder schwere Atemprobleme. Gesetzliche Grundlage hierzu ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Zu den Gefahrstoffen zählen unterschiedliche Arbeitsmittel in Form von Substanzen, Gasen, Gemischen oder Stoffen, die als gesundheitsgefährdend deklariert sind. Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen die Vorschriften und Verantwortlichkeiten klar definiert und die Schutzmaßnahmen allgemein bekannt sein. 

 

Welche Funktion haben Mitarbeiterunterweisungen zum Umgang mit Gefahrstoffen?

Um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor möglichen Unfällen im Umgang mit im Betrieb vorhandenen Gefahrstoffen ausreichend zu schützen, sind neben baulichen und organisatorischen Maßnahmen auch  Gefahrstoffunterweisungen mit Informationen (u. a. zu den Themen Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen, besondere Schutzmaßnahmen etc.) zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchzuführen. Die Unterweisungen zum Umgang mit Gefahrstoffen haben das Ziel, auf Gefahren hinzuweisen, diese zu erkennen und die notwendigen Maßnahmen zum Arbeitsschutz (u. a. Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) umzusetzen. Für das sichere Arbeiten bei Tätigkeiten, die die Verwendung von Gefahrstoffen einschließen, ist es Pflicht, die Unterweisungen regelmäßig (jährlich) durchzuführen und zu wiederholen. 

 

Was muss eine richtlinienkonforme Unterweisung zum Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb oder der Praxis vermitteln?

Die Unterweisung zum sicheren und korrekten Umgang mit Gefahrstoffen müssen neben den geltenden Vorschriften und gesetzlichen Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und des Arbeitsschutzes die Risiken in Form von Gefährdungsbeurteilungen aufzeigen, Gefahrstoffkennzeichnungen und Sicherheitsregeln zur Verhütung von Unfällen erläutern. Zunächst erfolgt eine Definition, welche Stoffe und Gemische zu den Gefahrstoffen zählen, und wie diese in den Gefahrenklassen eingeteilt sind. Abhängig von der Tätigkeit und der individuellen Gefährdung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird darüber hinaus in unfallverhütende Verhaltensregeln und die korrekte Anwendung von Persönlicher Schutzausrüstung unterwiesen. 

 

 

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