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Keine Einschränkungen durch Corona - Mit entolia können alle Unterweisungen überall & jederzeit online durchgeführt werden.
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Video-Tutorials für Praxisinhaber

So funktioniert entolia

Die ersten Schritte mit entolia

Mitarbeiter anlegen

Unterweisungen aktivieren

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So funktioniert entolia

Unterweisungen in der App erledigen

Zertifikate downloaden

FAQFAQ

  • Fragen zu entolia
  • Was ist entolia?

    entolia ist eine simple Online-Software, die den kompletten Unterweisungsprozess in Ihrem Betrieb rechtssicher abbildet und Ihnen als Arbeitgeber die Organisation, Dokumentation und Verantwortlichkeit erheblich erleichtert. Das spart Ressourcen und Zeit und garantiert die korrekte, dokumentierte Unterweisung aller Mitarbeiter.

    Für die Mitarbeiter Ihres Betriebs stellen wir als Lernmedium eine Unterweisungs-App zur Verfügung. Hier kann jeder Mitarbeiter mit seinen eigenen Zugangsdaten selbstständig Unterweisungen durchführen. Koordiniert werden die Unterweisungstermine über ein automatisches Erinnerungssystem.

  • Wie funktioniert entolia?

    Sie als Arbeitgeber können sich auf entolia.com registrieren und Ihr Team zu entolia einladen. Danach wählen Sie ein passendes Unterweisungspaket aus und aktivieren es für Ihre Mitarbeiter. Dann startet sofort der erste Unterweisungszyklus und Ihre Mitarbeiter erhalten per E-Mail die Einladung zu ihren Unterweisungen. Über das Online-Verwaltungstool (entolia Manager) können Sie  als Arbeitgeber jederzeit die aktuellen Unterweisungsstände ihrer Mitarbeiter einsehen.

  • Wie funktioniert die Dokumentation mit entolia?

    entolia speichert in Echtzeit den Bearbeitungsstand der Unterweisungen für alle Mitarbeiter. Dadurch ist sichergestellt, dass Sie als Arbeitgeber immer den aktuellen Unterweisungsstand abrufen können. Als Arbeitgeber erhalten Sie im entolia Manager eine Übersicht über den Unterweisungsstatus Ihrer Mitarbeiter. Sie sehen für jeden einzelnen Mitarbeiter, welche Unterweisungen dieser bereits erledigt hat und welche noch ausstehen. Somit können Sie sicherstellen, dass alle Unterweisungen fristgerecht durchgeführt werden.

  • Welche Unterweisungsthemen gibt es bei entolia?

    entolia bietet Unterweisungen für medizinische Tätigkeiten in Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Dentallaboren und Kliniken. Die Inhalte werden immer weiter ausgebaut und erweitert. So bietet entolia nun auch ein Unterweisungspaket für Unternehmen. Die konkreten Inhalte der Unterweisungspakete sind auf den jeweiligen Detailseiten detailliert aufgeführt.

  • Können die Unterweisungen bei entolia individualisiert werden?

    Die Unterweisungen sind von uns bereits zielgruppenspezifisch aufbereitet. Eine weitere Individualisierung ist von den rechtlichen Vorgaben her nicht notwendig, allerdings können auf Wunsch betriebsspezifische Unterlagen wie Fluchtpläne, Unternehmenskodex oder Ähnliches nach individueller Absprache eingefügt werden. Ebenso ist eine individuelle Zusammenstellung bestehender Module nach Absprache möglich. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.

  • Ist entolia auch für die Erstunterweisung von neuen Mitarbeitern geeignet?

    Gerade für die Erstunterweisung ist entolia sehr gut geeignet. Denn mithilfe von entolia können Sie sicherstellen, dass neue Mitarbeiter bereits vor dem offiziellen Arbeitsbeginn in Ihrem Betrieb vollständig unterwiesen sind. Laden Sie Ihren neuen Mitarbeiter einfach zu entolia ein, sobald Sie seinen Arbeitsvertrag unterzeichnet haben. Ihr neuer Mitarbeiter wird dann bereits vor Arbeitsbeginn zur Unterweisung eingeladen und kann diese sofort beginnen – auch von zuhause aus.

  • Wie lange ist die Laufzeit bei entolia?

    Die Nutzung von entolia erfolgt für die Dauer von mindestens einem Jahr zum jeweils festgelegten monatlichen Preis. Diese kostenpflichtige Unterweisungspakete können mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der Laufzeit selbstständig im entolia Manager deaktiviert (=gekündigt) werden. entolia bestätigt Ihnen die Deaktivierung zum nächstmöglichen Zeitpunkt per Mail. Die Rechnung erfolgt als Jahresrechnung und wird auf die bei der Registrierung genannte Adresse ausgestellt.

  • Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?

    Sie erhalten für die Nutzung der Unterweisungspakete eine Jahresrechnung per E-Mail, die Sie mit einer Frist von 14 Tagen an uns überweisen sollten.

  • Wie setzen sich die Kosten für entolia zusammen?

    Wir erheben für die Nutzung von entolia keinerlei Instandhaltungs- oder Wartungsgebühren. Sie bezahlen lediglich für die Unterweisungsinhalte, die wir Ihnen mit entolia zur Verfügung stellen.
    Für jeden Mitarbeiter, den Sie für ein Unterweisungspaket freischalten wird eine Gebühr fällig. Sie erhalten dann eine Jahresrechnung für das Unterweisungspaket mal die Anzahl der freigeschalteten Mitarbeiter.

  • Welche Vorteile bietet entolia im Vergleich zu „normalen“ Mitarbeiterschulungen?

    Der größte Vorteil von entolia gegenüber Gruppen-Unterweisungen ist die Zeitersparnis. Mit entolia kann jeder Mitarbeiter flexibel und selbstständig seine Unterweisungen durchführen. Zeitfressende Besprechungen, bei denen alle Mitarbeiter einer Praxis anwesend sein müssen, sind nicht notwendig.
    Außerdem entfällt für Sie als Arbeitgeber sowohl der Aufwand für die terminliche Organisation und Dokumentation der Unterweisungen als auch die Recherche- und Vorbereitungszeit für die Unterweisungsthemen.

  • Wie garantiert entolia, dass die Unterweisungsinhalte auf dem aktuellen Stand sind?

    Jede Unterweisungseinheit wird von ausgewiesenen Experten nach aktuellen Vorgaben erstellt und in regelmäßigen Abständen auf Aktualität, Rechtssicherheit und Vollständigkeit geprüft und angepasst.

  • Fragen zur Rechtsgrundlage
  • Ist die elektronische Durchführung von betrieblichen Unterweisungen rechtlich zulässig?

    Elektronische Unterweisungen, die über ein eLearning-System durchgeführt werden, beruhen auf der Anerkennung der Berufsgenossenschaften ( BG-Regel „Grundsätze der Prävention“ [BGR A1]). Eine Online-Unterweisung ist dann rechtssicher, wenn sie die gleichen Anforderungen erfüllt, die auch an Präsenzunterweisungen gestellt sind. Zusammenfassend handelt es sich dabei um folgende Anforderungen:

    • Mitarbeitende müssen in ausreichendem Maße über die Gefährdungen und Belastungen im Sinne des Gesundheitsschutzes am jeweiligen Arbeitsplatz einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten unterwiesen werden.
    • Mitarbeitende müssen die mit ihrer Tätigkeit verbundenen Risiken richtig einschätzen und ggf. Gegenmaßnahmen einleiten können.
    • Mitarbeitenden müssen befähigt sein, ihre Tätigkeit sicher und selbstständig auszuführen.
    • Mitarbeitende müssen sicher agieren und für den Arbeits- und Gesundheitsschutz motiviert sein.


    Die aktuell gültige DGUV Information 211-005 „Unterweisung - Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes“ legt die Kriterien für den Einsatz von Online-Unterweisungen fest.


    1. Zum einen müssen die Unterweisungsinhalte arbeitsplatzspezifisch aufbereitet sein:

    entolia gewährleistet arbeitsplatzspezifische Inhalte durch zielgruppenausgerichtete Unterweisungen für einzelne Berufsgruppen. Ergänzt werden individualisierbare Vorlagen wie Rettungs- und Hygienepläne zum Download

    2. Die Unterweisungen müssen verstanden werden. Dieses Verständnis ist abzuprüfen:

    entolia prüft das Verständnis durch abschließende wechselnde Testfragen zu jedem Thema.

    3. Die Gesprächsmöglichkeit über die Unterweisungsinhalte zwischen Mitarbeitenden und Führungskräften muss bestehen.

    entolia bietet Zusatzmaterialien für das bessere Verständnis. Dieses kann Führungskräften als weitere Erläuterungshilfe dienen. Auf die Gesprächsbereitschaft der Führungskräfte hat entolia keinen Einfluss.

    4. Die Durchführung der Unterweisungen muss rechtssicher dokumentiert sein:

    entolia bietet nach erfolgreicher Durchführung der Unterweisung die Möglichkeit, ein Zertifikat mit Namen des Unterwiesenen, Datum und Unterweisungsinhalt downzuloaden und in elektronischer Form oder als Ausdruck in das unternehmensspezifische Dokumentationssystem/QM einzubinden. Diese Zertifikate dienen als rechtskonforme Erfüllung der Dokumentationspflicht.

    5. Die Lernziele müssen erreicht werden:

    entolia stellt für jede Unterweisung spezifische Lernziele voraus. Diese Lernziele sind durch die Unterweisungsinhalte abgedeckt und werden durch die erfolgreiche Durchführung der Unterweisung erfüllt.

    6. Sämtliche Mitarbeitende/Zielgruppen eines Unternehmens müssen angesprochen werden:

    entolia bietet zielgruppenspezifische Unterweisungspakete, die vom Arbeitgeber den einzelnen Mitarbeitendengruppe zugewiesen werden können. Weitere arbeitsplatz-spezifischen oder unternehmens-spezifischen Anforderungen können über die Individualisierungsmöglichkeit von entolia ergänzt und abgebildet werden.

  • Sind die Unterweisungsnachweise rechtssicher?

    Ja, die elektronische Dokumentation mit entolia entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Die DGUV  Vorschrift 1 sowie das Arbeitsschutzgesetz verlangen keinen handschriftlich unterzeichneten Unterweisungsnachweis. Die elektronischen Zertifikate (Unterweisungsnachweise) von entolia halten deshalb alle Vorgaben ein und ermöglichen eine papierlose Dokumentation.

  • Sind die BG-Anforderungen mit entolia erfüllt?

    entolia erfüllt die BG-Anforderungen an elektronische Hilfsmittel, insbesondere die folgenden (Quelle: bgw-online.de):

    Mitarbeiter können das System intuitiv, sicher und leicht bedienen. Sie haben über die Support-Seite eine Rückfragemöglichkeit zur Verfügung. Die Mitarbeiter erhalten elektronische Benachrichtigungen über aktuelle Neuerungen oder Änderungen.

    Der Arbeitgeber erhält eine detaillierte Dokumentation über die durchgeführten Unterweisungsmodule. Außerdem erhält er eine Information über die noch nicht durchgeführten Unterweisungsmodule.

    Das System ist lernpsychologisch und lerndidaktisch erprobt, enthält Terminüberwachungsfunktionen und kann laufend aktualisiert werden. Das System ermöglicht eine direkte Zuweisung von Unterweisungspaketen an bestimmte Mitarbeiter entsprechend ihrer Tätigkeiten.

  • Warum muss ich Mitarbeiter unterweisen?

    Gemäß ArbSchG § 12 sind Arbeitgeber/Praxisinhaber dazu verpflichtet, alle Mitarbeiter eines Betriebs mindestens einmal jährlich zu unterweisen, bei Minderjährigen sogar zweimal jährlich.

  • Wer ist für die ordnungsgemäße Unterweisung der Mitarbeiter verantwortlich?

    Laut Arbeitsschutzgesetz §13 Abs. 1 ist der Arbeitgeber für den Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die betriebliche Arbeitssicherheit verantwortlich. Damit ist er auch für die Unterweisungen seiner Mitarbeiter verantwortlich. Er muss sicherstellen, dass der Arbeitsschutz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen umgesetzt und von allen Mitarbeitern beachtet wird.

    Der Arbeitgeber darf zwar laut Arbeitsschutzgesetz §13 Abs. 2 und DGUV Vorschrift 1 §13 seine Unterweisungspflicht auf andere Personen übertragen, er behält jedoch immer die Gesamtverantwortung.

  • Wann und wie oft müssen Mitarbeiter unterwiesen werden?

    Die Unterweisungsintervalle werden im Arbeitsschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz und der DGUV Vorschrift 1 geregelt:
    Im ArbSchG § 12 heißt es dazu:

     

    (1) […] Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.

     

    Im Jugendarbeitsschutzgesetz heißt es in JArbSchG § 29:

     

    (1) Der Arbeitgeber hat die Jugendlichen vor Beginn der Beschäftigung und bei wesentlicher Änderung der Arbeitsbedingungen über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Beschäftigung ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu unterweisen. Er hat die Jugendlichen vor der erstmaligen Beschäftigung an Maschinen oder gefährlichen Arbeitsstellen oder mit Arbeiten, bei denen sie mit gesundheitsgefährdenden Stoffen in Berührung kommen, über die besonderen Gefahren dieser Arbeiten sowie über das bei ihrer Verrichtung erforderliche Verhalten zu unterweisen.
    (2) Die Unterweisungen sind in angemessenen Zeitabständen, mindestens aber halbjährlich, zu wiederholen.

     

    In der DGUV Vorschrift 1 (vormals BGV A1) heißt es in § 4 Unterweisung der Versicherten:

     

    (1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen; die Unterweisung muss erforderlichenfalls wiederholt werden, mindestens aber einmal jährlich erfolgen; sie muss dokumentiert werden.

     

    Es sind also drei Unterweisungsarten: Erstunterweisung, regelmäßige Wiederholungsunterweisung und anlassbezogene Unterweisung.

     

    Eine Erstunterweisung ist Pflicht bei Neueinstellung, Arbeitsplatzwechsel sowie Einführung neuer Verfahren, Maschinen, Stoffe oder Geräte.

     

    Regelmäßige Wiederholungsunterweisungen müssen in „angemessenen Zeitabständen“, mindestens aber einmal jährlich durchgeführt werden. Bei jugendlichen Arbeitnehmern muss die Unterweisung mindestens halbjährlich erfolgen.

     

    Beispiele für anlassbezogene Unterweisungen sind Unfälle, Berufskrankheiten oder Verhaltensweisen, die nicht den Sicherheitsstandards entsprechen.

     

    entolia kann für alle drei Unterweisungsarten eingesetzt werden.

  • In welchen Themen müssen Mitarbeiter einer Zahnarztpraxis unterwiesen werden?

    Die Hauptthemen der verpflichtenden Unterweisungen für Mitarbeiter in der Zahnarztpraxis sind Hygiene, Arbeitssicherheit sowie Organisation & Verwaltung. In das Themenfeld Arbeitssicherheit fallen beispielsweise die Unterweisungen zu Brandschutz, Erste Hilfe, Arbeitsmedizinische Vorsorge, Gerätesicherheit und Strahlenschutz. Unter Hygiene fallen folgende Unterweisungsthemen: Händehygiene, Personalhygiene, Medizinprodukteaufbereitung, Biologische Arbeitsstoffe, Arzneimittel und persönliche Schutzausrüstung (PSA). Unter Organisation & Verwaltung fallen zum Beispiel Unterweisungen zu  Mutterschutzgesetz, Jugendschutz, Datenschutz & Schweigepflicht und ganz neu: die Unterweisung zur Telematikinfrastruktur.

  • Hält die Dokumentation mit entolia einer Praxisbegehung stand?

    Ja, mit entolia werden alle rechtlich vorgeschriebenen Unterweisungen für die Zahnarztpraxis durchgeführt. Die elektronische Dokumentation mit entolia entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Das Arbeitsschutzgesetz sowie die DGUV  Vorschrift 1 verlangen zwar einen Unterweisungsnachweis, aber keine handschriftliche Unterschrift auf Papier. Die Unterweisungsnachweise (Zertifikate) von entolia erfüllen deshalb die Vorgaben und dienen der papierlosen Dokumentation.

  • Werden Online-Unterweisungen von den Berufsgenossenschaften akzeptiert?

    In der DGUV-Regel 100-001 sind konkrete Richtlinien zu „Unterweisungen mit elektronischen Hilfsmitteln“ formuliert. Bei elektronischen Unterweisungen (Online-Unterweisungen) ist unter anderem darauf zu achten, dass diese Unterweisungsinhalte arbeitsplatzspezifisch aufbereitet und zur Verfügung gestellt werden. Mit den Unterweisungspaketen von entolia sind diese Vorgaben erfüllt.

  • Wie oft sind Unterweisungen in der Zahnarztpraxis notwendig?

    Laut Arbeitsschutzgesetz sind Unterweisungen in Zahnarztpraxen mindestens einmal jährlich notwendig. Bei Jugendlichen mindestens halbjährlich. Zusätzlich müssen Unterweisungen bei der Neueinstellung vor Arbeitsbeginn durchgeführt werden. Wenn sich der Aufgabenbereich des Mitarbeiters ändert oder neue Arbeitsmittel, Geräte, Stoff  oder Technologien eingeführt werden muss der Mitarbeiter vor Aufnahme der Tätigkeit unterwiesen werden.

  • Welche rechtlichen Konsequenzen drohen dem Arbeitgeber bei Verletzung der Unterweisungspflicht?

    Hält sich ein Arbeitgeber nicht an die Unterweisungspflicht können ihm Bußgelder, Schadenersatzforderungen und sogar Haftstrafen drohen.


    Allein schon wenn die Unterweisungen die laut Unfallverhütungsvorschrift vorgegeben sind, nicht stattfinden bzw. nicht dokumentiert (!) sind, kann das mit einem Bußgeld von mehreren 1000 € belegt werden. Dabei  muss nicht einmal ein Unfall passiert oder eine Person zu Schaden gekommen sein.


    Wenn es aufgrund unterlassener Unterweisungen zu einem Arbeitsunfall kommt, sind die strafrechtlichen Tatbestände Körperverletzung und Tötung von Bedeutung. Dem Arbeitgeber droht eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe, bei Vorsatz sogar eine Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren.


    Im Zivilrecht I ist geregelt, dass bei einem Arbeitsunfall zunächst die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse) greift. Sie tritt für die Beseitigung und Entschädigung der unfallbedingten Körperschäden und deren Folgen ein. Das Haftungsprivileg besagt, dass der Verletzte keine Schadenersatzansprüche gegen den Arbeitgeber hat. Erfüllt der Arbeitgeber jedoch nicht seine Unterweisungspflicht und verursacht er dadurch grob fahrlässig einen Arbeitsunfall, kann die Berufsgenossenschaft laut SGB VII §110 Abs.1  Regressforderungen geltend machen. Der Arbeitgeber muss in diesem Fall die erbrachten Leistungen der Berufsgenossenschaft teilweise oder komplett ersetzen.

  • Welche Gesetze und Verordnungen liegen der Unterweisungspflicht zugrunde?

    Die Unterweisungspflicht des Arbeitgebers ist im Arbeitsschutzgesetz, im Jugendarbeitsschutzgesetz, in der DGUV Vorschrift 1 und in der Gefahrstoffverordnung geregelt:
    Im ArbSchG § 12 heißt es dazu:


    (1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die Unterweisung muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und erforderlichenfalls regelmäßig wiederholt werden.


    Im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) § 29 heißt es:


    (1) Der Arbeitgeber hat die Jugendlichen vor Beginn der Beschäftigung und bei wesentlicher Änderung der Arbeitsbedingungen über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen sie bei der Beschäftigung ausgesetzt sind, sowie über die Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahren zu unterweisen. Er hat die Jugendlichen vor der erstmaligen Beschäftigung an Maschinen oder gefährlichen Arbeitsstellen oder mit Arbeiten, bei denen sie mit gesundheitsgefährdenden Stoffen in Berührung kommen, über die besonderen Gefahren dieser Arbeiten sowie über das bei ihrer Verrichtung erforderliche Verhalten zu unterweisen.


    In der DGUV Vorschrift 1 (vormals BGV A1) heißt es in § 4:


    (1) Der Unternehmer hat die Versicherten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, entsprechend § 12 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz sowie bei einer Arbeitnehmerüberlassung entsprechend § 12 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz zu unterweisen.


    In der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) heißt es dazu in § 14:


    (2) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Beschäftigten anhand der Betriebsanweisung nach Absatz 1 über alle auftretenden Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden. Teil dieser Unterweisung ist ferner eine allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung. (…) Die Unterweisung muss vor Aufnahme der Beschäftigung und danach mindestens jährlich arbeitsplatzbezogen durchgeführt werden. Sie muss in für die Beschäftigten verständlicher Form und Sprache erfolgen. Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung sind schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen.

  • Fragen zu Unterweisungen allgemein
  • Wie starte ich eine Unterweisung?

    Nachdem Sie Ihre Einladung zu entolia bestätigt haben, erhalten Sie eine E-Mail mit dem Link zu Ihrer ersten Unterweisung. Sie können die Unterweisung direkt im Browser durchführen oder sich die entolia App herunterladen und die Unterweisung direkt in der App starten. Vorteil: In der App ist Ihr Benutzer immer gespeichert und Sie sparen sich das Anmelden.

  • Kann ich eine laufende Unterweisung unterbrechen?

    Ja, selbstverständlich können Sie eine Pause einlegen! Ihr Unterweisungsstand wird immer genau an der Stelle eingefroren, an der Sie sich gerade befinden. Sie können jederzeit zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Stelle fortfahren.

  • Müssen die Mitarbeiter die Unterweisungen unterschreiben?

    Nein, die elektronische Dokumentation ist ausreichend. Optional können Sie die Zertifikate für abgeschlossene Unterweisungsmodule von Ihren Mitarbeitern unterzeichnen lassen. Das ist aber ausdrücklich nicht vorgeschrieben.

  • Welche Mitarbeiter müssen welche Unterweisungen verpflichtend durchführen?

    Die Unterweisungsinhalte sind im Rahmen einer personenbezogenen Gefährdungsbeurteilung in Abhängigkeit des Arbeitsplatzes und der Tätigkeit festzulegen. Auf der Seite „Leistungen und Preise“ finden Sie eine Übersicht über alle entolia-Unterweisungspakete und können dort die jeweils empfohlenen Mitarbeitergruppen einsehen. Zudem finden Sie auf der Detailseite jedes Unterweisungspakets unter dem Punkt „Geeignet für“ eine Auflistung der dafür passenden Tätigkeitsfelder. Diese Übersicht ist jedoch als eine Empfehlung zu betrachten.

  • Wieviel Zeit benötigen die Mitarbeiter für eine Unterweisung?

    Die Unterweisungen sind in kleine, kompakte Lerneinheiten von 10–15 min unterteilt. So können die Mitarbeiter sich die Einheiten flexibel einteilen und fühlen sich nicht von einem Thema „erschlagen“.

  • Muss man Lerneinheiten, die nicht als „Pflicht“ gekennzeichnet sind, trotzdem durchführen?

    Nein, diese Lerneinheiten sind optional. Es handelt sich hier um Zusatzmaterialien, die Sie in Ihrem Arbeitsalltag unterstützen können, wie z.B. Vorlagen für Arbeitsanweisungen oder Gefährdungsbeurteilungen. Außerdem stellt Ihnen entolia vertiefende Inhalte zur Verfügung, die Sie sich zusätzlich anschauen können.

  • Erhalten die Mitarbeiter Zertifikate für abgeschlossene Unterweisungen?

    Ja. Sobald ein Unterweisungsmodul vollständig abgeschlossen ist, muss ein Wissenstest absolviert werden. Sobald dieser aktiv bestanden wurde, erhält der Mitarbeiter ein Zertifikat. In diesem Zertifikat sind alle vorgeschriebenen Daten enthalten: Name des Mitarbeiters, Datum, Titel der Unterweisung und die vermittelten Unterweisungsinhalte. Die Zertifikate gelten als Nachweis für die durchgeführte Unterweisung und werden in entolia gespeichert. Sie haben zudem die Möglichkeit die Zertifikate bei sich lokal zu speichern und/oder auszudrucken.

  • Kann ich die Unterweisungen auf verschiedenen Geräten fortführen?

    Selbstverständlich können die Unterweisungen auf jedem beliebigen Gerät durchgeführt werden. Sie können beispielsweise am PC an Ihrem Arbeitsplatz beginnen und zu einem späteren Zeitpunkt die Unterweisung auf Ihrem Smartphone fortsetzen.

  • Wie lange dauert die Frist, in der eine Unterweisung durchgeführt werden muss?

    Ab der Einladung zur Unterweisung hat der Mitarbeiter regulär 30 Tage Zeit, die Unterweisung durchzuführen. In dieser Zeit erhält er 2 weitere Erinnerungen an die Unterweisung. Ist die Frist von 30 Tagen verstrichen, hat der Mitarbeiter noch eine Nachbearbeitungsfrist von 14 weiteren Tagen. Ist die Unterweisung dann nicht erledigt, erhält der Arbeitgeber eine entsprechend Information.

  • Können Mitarbeiter eine Unterweisung nachholen, wenn die Frist abgelaufen ist?

    Nach Ablauf der Frist gestattet entolia eine Nachbearbeitungszeit von 14 weiteren Tagen. Ist auch diese verstrichen, geht eine Information an den Arbeitgeber. Dieser muss dafür Sorge tragen, dass der Mitarbeiter die Unterweisung erledigt.

  • Müssen die Mitarbeiter einen Wissenstest durchführen?

    Ja, Ihre Mitarbeiter müssen die Lerneinheiten absolvieren und erhalten nach Abschluss aller verpflichtenden Lerneinheiten ein Zertifikat, wenn sie die Verständnisprüfung aktiv bestanden haben.

  • Fragen zur entolia App
  • Wie funktioniert die Terminerinnerung mit entolia?

    entolia hat ein mehrstufiges E-Mail-Erinnerungssystem beginnend mit der Einladung per E-Mail zu einer Unterweisung 30 Tage vor dem Fälligkeitstermin. Innerhalb der Frist von 30 Tagen erhält der Mitarbeiter weitere zwei E-Mail-Erinnerungen. Nach Ablauf der Frist erhält der Mitarbeiter eine letzte Erinnerungs-E-Mail. Bleibt die Unterweisung dennoch unerledigt, erhält der Arbeitgeber eine entsprechende Information.

  • Kann ich einzelne Themen aus der Unterweisung später nochmals nachschlagen?

    Selbstverständlich stehen Ihnen alle aktivierten Unterweisungsinhalte jederzeit zur Verfügung – auch nachdem Sie eine Unterweisungseinheit bereits abgeschlossen haben.

  • Fragen zum entolia Manager
  • Wie kann der Arbeitgeber die Unterweisungsstände überwachen?

    Sie als Arbeitgeber haben jederzeit im entolia Manager Zugriff auf die Unterweisungsstände Ihrer Mitarbeiter. Unter dem Menüpunkt „Dokumentation und Zertifikate“ können Sie den Bearbeitungsstand für jedes Modul eines Unterweisungspakets ansehen – und das für jeden Mitarbeiter. Sollte ein Mitarbeiter mit der Bearbeitung in Verzug sein, werden Sie rechtzeitig informiert. So können Sie sicher sein, dass die verpflichtenden Unterweisungen immer fristgerecht durchgeführt werden.

  • Wie kann ich meine Mitarbeiter bei entolia anmelden?

    Ganz einfach: Wenn Sie sich unter entolia.com registriert haben, melden Sie sich im entolia Manager an und öffnen Sie hier den Menüpunkt „Mitarbeiter“. Hier können Sie nun Ihre Mitarbeiter anlegen: Sie geben dazu den Vornamen, Nachnamen und die E-Mail-Adresse an und klicken auf „Neue/n Mitarbeiter einladen“. Ihr Mitarbeiter erhält nun per E-Mail eine Einladung zu entolia. Diese Mail enthält einen Link, mit der Ihr Mitarbeiter die Einladung bestätigt und sich ein Passwort vergeben kann. Sie können Ihre Mitarbeiter auch bereits bei der Einladung für die jeweils passenden Unterweisungspakete freischalten, indem Sie im letzten Feld des Einladungsformulars das passende Paket anklicken und anschließend auf "Mitarbeiter kostenpflichtig einladen" klicken.

  • Wie kann ich meine Mitarbeiter für ein Unterweisungspaket freischalten?

    Es gibt mehrere Möglichkeiten wie Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ein Unterweisungspaket freischalten können. Falls Sie bereits beim Einladen der Mitarbeitenden wissen, wer welches Paket erhalten soll, können Sie hier bequem direkt im Einladungs-Formular die entsprechenden Unterweisungen auswählen und so in einem Schritt Mitarbeiter einladen und Pakete freischalten. Für Mitarbeiter, die bereits eingeladen sind, können Sie unter dem Menüpunkt „Unterweisungen“ Ihr gewünschtes Unterweisungspaket auswählen und dort für alle oder einzelne Mitarbeiter freischalten, indem Sie die entsprechenden Personen auswählen. Zudem haben Sie die Möglichkeit über das jeweilige Profil der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters die Unterweisung auswählen und so freischalten.

  • Technische Fragen
  • Mit welchen Endgeräten kann ich entolia nutzen?

    entolia kann völlig geräteunabhängig verwendet werden. Damit bieten wir Ihnen höchste Flexibilität. entolia ist als Web-App über jeden Browser zu erreichen.

  • Welche Systemanforderungen gibt es für entolia?

    entolia ist eine webbasierte Anwendung und kann auf jedem internetfähigen Gerät mit einem beliebigen Browser (Chrome, Firefox, Microsoft Edge, Internet Explorer, Safari etc.) gestartet werden. Die entolia App für iOS benötigt ein iPhone/iPad mit mindestens iOS-Version 10. Die entolia App für Android-Smartphones und -Tablets benötigt mindestens die Android Version 6.0.

  • Weshalb muss ich bei der Nutzung von entolia einer Auftragsverarbeitung zustimmen?

    Ab sofort werden Sie beim Einloggen auf www.entolia.com aufgefordert, der Auftragsverarbeitung zuzustimmen. Das hat den folgenden rechtlichen Hintergrund: 

    Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung ist immer dann erforderlich, wenn personenbezogene Daten weisungsgebunden verarbeitet werden. Bei dem Dienst entolia werden die Daten der teilnehmenden Mitarbeiter im Sinne des Art. 28 DS-GVO weisungsgebunden verarbeitet, dadurch liegt ein Fall der Auftragsverarbeitung vor.